IMHO: Musik und Podcasts (es bleibt undurchsichtig)

Vorab: Ich bin kein Anwalt, das ist keine Rechtsberatung, sondern meine Meinung!

Alle die sich mit dem Gedanken tragen einen Podcast zu produzieren, dessen rechtlich verantwortliche Anschrift (Impressum) sich auf deutschem Boden befindet, sind nach durchhören von PodCast-Nr. 14 von joora.de – PodSafeMusic mit Laura Dierking eventuell etwas weniger verunsichert, aber – realistisch gesehen – war’s das auch schon.

Da sich die deutsche Rechtslage auf direktem Konfrontationskurs mit den Nutzungsbestimmungen des “Podsafe Music Networks” (PMN) befindet, wären die Produzenten(innen) von Podcasts dazu verpflichtet, regelmässig zu prüfen, ob eines der Musikstücke (die gemäss den Bestimmungen des PMN genutzt wurden) jetzt doch unter der Aufsicht der GEMA steht. Diese, aus Sicht des PMN nicht gewollte, Rechtslage tritt dann auf, wenn ein(e) Musiker(in) einen Vertrag mit einem Platten-Label unterschreibt, welches seinerseits die Rechte für Deutschland an die GEMA abtritt.

Konfrontationskurs deswegen, weil sich in den Bestimmungen des PMN für Musiker(innen) folgender Passus findet:

You hereby waive the following rights to any and all musical compositions:
a. the right to recover performance royalties under blanket licenses, including the right to collect such royalties individually or through a performance rights society.

b. the right to recover mechanical rights or statutory royalties.

c. the right to recover any royalty that may be applicable for public digital performance of the Work, such as webcasting or podcasting.

Soweit mir bekannt, betrifft, für Deutschland, das Recht der GEMA auf Verwertung rückwirkend das Gesamtwerk des / der vertretenen Künstlers / Künstlerin. Um es überspitzt auszudrücken, jeder Künstler der die Werke nicht sofort aus dem PMN entfernt, nachdem die Verwertungsrechte an die GEMA übertragen wurden, bricht eigentlich den [mit PMN] geschlossenen Vertrag. Umgekehrt ist es aber so, dass kein(e) Künstler(in) sich die Gelegenheit entgehen lassen möchte, zumindest den Back-Catalog über Podcasts als Marketing-Massnahme zu verbreiten. Deutschen Podcastern hilft es also nichts, wenn sie periodisch überprüfen, ob die von ihnen genutzten Musikstücke noch im PMN gelistet sind; ihre einzige Möglichkeit ist die Recherche in der GEMA-Datenbank. Falls nun der / die Künstler(in) dort auftauchen sollte, dann muss entweder ein Vertrag mit der GEMA geschlossen, oder aber die Stücke aus den Podcasts entfernt werdenTatsächlich ist die Geschichte noch etwas unübersichtlicher; wie im oben angesprochenen Podcast erwähnt wird. Nochmal, ich beschreibe hier nur wie ich (subjektiv) die Situation sehe..

Soweit so verwirrend. Was jetzt noch (für Podcast-Produzenten(innen)) erschwerend hinzukommt, ist die Tatsache, dass, falls er / sie mit der GEMA einen Lizenzvertrag abschliessen sollte, die betroffenen Podcasts nochmals, gemäss den Bestimmungen des Lizenzvertrags, überarbeitet werden müssen. <open pandoras box>Da Podcasts weltweit empfangen werden können, stellt sich die Frage, ob Podcaster aus dem Ausland eigentlich auch Verträge mit der GEMA abschliessen müssten. ;-) </open padoras box>

Fazit: Das das Internet kein rechtsfreier Raum ist, sollte allen Beteiligten klar sein; aber die Tatsache, dass die Gesetzgebung in den einzelnen Ländern so unterschiedlich ist, erschwert es immens, sich an die geltenden Bestimmungen zu halten. Deutsche Podcaster haben also einen klaren Wettbewerbsnachteil. Schade eigentlich.

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