Zitate: Warum man Fehler macht
Es lohnt sich über diesen Satz nachzudenken.
Bershere’s Formula for Failure: There are only two kinds of people who fail: those who listen to nobody … and those who listen to everybody.
Es lohnt sich über diesen Satz nachzudenken.
Bershere’s Formula for Failure: There are only two kinds of people who fail: those who listen to nobody … and those who listen to everybody.
Vorab: Ich bin kein Anwalt, das ist keine Rechtsberatung, sondern meine Meinung!
Alle die sich mit dem Gedanken tragen einen Podcast zu produzieren, dessen rechtlich verantwortliche Anschrift (Impressum) sich auf deutschem Boden befindet, sind nach durchhören von PodCast-Nr. 14 von joora.de – PodSafeMusic mit Laura Dierking eventuell etwas weniger verunsichert, aber – realistisch gesehen – war’s das auch schon.
Da sich die deutsche Rechtslage auf direktem Konfrontationskurs mit den Nutzungsbestimmungen des “Podsafe Music Networks” (PMN) befindet, wären die Produzenten(innen) von Podcasts dazu verpflichtet, regelmässig zu prüfen, ob eines der Musikstücke (die gemäss den Bestimmungen des PMN genutzt wurden) jetzt doch unter der Aufsicht der GEMA steht. Diese, aus Sicht des PMN nicht gewollte, Rechtslage tritt dann auf, wenn ein(e) Musiker(in) einen Vertrag mit einem Platten-Label unterschreibt, welches seinerseits die Rechte für Deutschland an die GEMA abtritt.
Konfrontationskurs deswegen, weil sich in den Bestimmungen des PMN für Musiker(innen) folgender Passus findet:
You hereby waive the following rights to any and all musical compositions:
a. the right to recover performance royalties under blanket licenses, including the right to collect such royalties individually or through a performance rights society.b. the right to recover mechanical rights or statutory royalties.
c. the right to recover any royalty that may be applicable for public digital performance of the Work, such as webcasting or podcasting.
Soweit mir bekannt, betrifft, für Deutschland, das Recht der GEMA auf Verwertung rückwirkend das Gesamtwerk des / der vertretenen Künstlers / Künstlerin. Um es überspitzt auszudrücken, jeder Künstler der die Werke nicht sofort aus dem PMN entfernt, nachdem die Verwertungsrechte an die GEMA übertragen wurden, bricht eigentlich den [mit PMN] geschlossenen Vertrag. Umgekehrt ist es aber so, dass kein(e) Künstler(in) sich die Gelegenheit entgehen lassen möchte, zumindest den Back-Catalog über Podcasts als Marketing-Massnahme zu verbreiten. Deutschen Podcastern hilft es also nichts, wenn sie periodisch überprüfen, ob die von ihnen genutzten Musikstücke noch im PMN gelistet sind; ihre einzige Möglichkeit ist die Recherche in der GEMA-Datenbank. Falls nun der / die Künstler(in) dort auftauchen sollte, dann muss entweder ein Vertrag mit der GEMA geschlossen, oder aber die Stücke aus den Podcasts entfernt werden
Soweit so verwirrend. Was jetzt noch (für Podcast-Produzenten(innen)) erschwerend hinzukommt, ist die Tatsache, dass, falls er / sie mit der GEMA einen Lizenzvertrag abschliessen sollte, die betroffenen Podcasts nochmals, gemäss den Bestimmungen des Lizenzvertrags, überarbeitet werden müssen. <open pandoras box>Da Podcasts weltweit empfangen werden können, stellt sich die Frage, ob Podcaster aus dem Ausland eigentlich auch Verträge mit der GEMA abschliessen müssten.
</open padoras box>
Fazit: Das das Internet kein rechtsfreier Raum ist, sollte allen Beteiligten klar sein; aber die Tatsache, dass die Gesetzgebung in den einzelnen Ländern so unterschiedlich ist, erschwert es immens, sich an die geltenden Bestimmungen zu halten. Deutsche Podcaster haben also einen klaren Wettbewerbsnachteil. Schade eigentlich.
Wer die ganze Aufregung um Twitter nicht wirklich mitbekommen haben sollte, hier ein Beispiel für die Auswirkungen:
Auch Robert Basic ist nicht verschont geblieben (ist das nun ein Fall von “Wenn der das darf, kann man es ja auch mal versuchen”?
), einen generellen Überblick über die Meinungen in der Blogosphäre kann man sich auch über den Technorati Tag verschaffen.
[Nein, ich habe für sowas momentan überhaupt keine Zeit.
]
Wir hatten bereits hier darauf hingewiesen, das Surfziel aller potentiellen PS3-Benutzerinnen wird in den nächsten Tagen wohl http://faq.eu.playstation.com/bc/ sein.
Auf dieser Liste findet sich die Information, welche PS1- und PS2-Spiele auf der PS3 laufen.
Ladies and Gentlemen, es wird ernst.
Wer sich schon immer eine durchsichtige Zimmerdecke gewünscht, aber, durch das aktuelle Wetter bedingt, den Umbau auf unbestimmte Zeit verschoben haben sollte, kann aufatmen:

Der Laser Cosmos ist wetterunabhängig und kostet vermutlich wesentlich weniger wie der Einbau einer Glasdecke, die den deutschen Wetterverhältnissen gewachsen ist. Es handelt sich bei diesem Produkt nicht um ein Planetarium, sondern um die Darstellung eines Sternenhimmels, der durch optische Effekte dreidimensional wirkt. Erreicht wird der Effekt durch die Verwendung von Lasern und holographischen Linsen. Zu sehen sind Sterne, Sternschnuppen und Wolken (zuschaltbar)
Zum Preis von ca. 225 € plus Versand bei I Want One Of Those in ca. sieben Tagen (ab Datum des Posts) käuflich zu erwerben. Achtung: Das Produkt benötigt einen Stromanschluss und wird nur mit einem UK-Stecker geliefert, für eine Anpassung an das jeweilige Land muss man also selbst sorgen.
Am heutigen Tag, in Jahr 1916, veröffentlichte Albert Einstein die allgemeine Relativitätstheorie, da bin ich mir relativ sicher.
Falls sich nichts geändert haben sollte, dann wird die PS3 ja am 23. März 2007 in Europa eingeführt. Im Gamasutra.com-Interview mit dem Titel At Home with Phil Harrison (übrigens sehr lesenswert), finden sich ein paar Sätze welche Gamer aufhorchen lassen sollten:
GS: I was kind of sad to see that it didn’t wind up being as all-region as we had initially heard.
PH: It’s region-free for games, but not for movies.
GS: Right. But the backward compatibility is not region-free.
PH: That is true, because of the difference between PAL and NTSC.
GS: But across NTSC systems, that is?
PH: Japan and the U.S. are separate regions on PS2 and PS1 games. It’s partly technical but it’s partly business policy issue, so it’s something we are not entirely in control of because of the fact that PS1 and PS2 games have already been established. PS3 is kind of a line in the sand going forward.
Spiele für die PS3 enthalten anscheinend kein region-coding. Dies gilt leider nicht für, evtl. vorhandene, PS2 / PS1 Spiele die im “backward compatibility mode” laufen, und natürlich nicht für den Blu-Ray-Player. Wer übrigens wissen möchte, welche PS2 / PS1 Spiele auf der PS3 laufen, findet ab dem Verkaufsstart unter dem Link http://faq.eu.playstation.com/bc eine Liste, momentan läuft der Link noch ins Leere.
Wer sich dafür interessiert, was die Astronauten / Kosmonauten so auf der ISS essen, und welche Einschränkungen immer noch bestehen, sollte sich den Beitrag Space Food auf ESApod zu Gemüte führen.
[Verglichen mit dem Essen, das ich mir vor ein paar Jahren in Cape Canaveral zum Testen gekauft hatte, ein riesen Fortschritt.
]
Irgend etwas aus der “Glow-in-the-dark“-Kategorie gehört zur Gadget-Ausrüstung eines jeden Geeks. Bisher war die Farbgebung allerdings immer auf die fahl-grüne Variante beschränkt, in Einzelfällen konnte es auch mal ein schwaches Blau sein. Wissenschaftler der Ryukoku University in Kyoto haben es, laut dem Beitrag Full-colour glow-in-the-dark materials unveiled, geschafft, das ganze auf einen grösseren Teil des Farbspektrums auszudehnen.
Eine mögliche Anwendung wären Warnzeichen und -hinweise die in jeder Beleuchtungssituation sichtbar sind. Eine japanische Firma experimentiert allerdings auch schon mit einer Nachttischlampe. Hoffen wir mal, dass es nicht zu lange dauert, bis man auch an uns Geeks denkt.
Der Mann mit den HWBN (häufig wechselnden Blog Namen), Guy Kawasaki – momentan heisst sein lesenswerter Blog übrigens How to Change the World, heute wohlgemerkt – wurde mit einem Cartoon auf bLaugh “geehrt”:
Mal sehen, ob er sich dazu äussert.